2 Männer schlagen mit der Faust ein

Fördermöglichkeiten für digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Internet wird immer wichtiger und ist längst kein freiwilliger Standard mehr. So verpflichtet die neueste Version der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 bereits Webangebote des Bundes und andere öffentliche Stellen zur digitalen Barrierefreiheit und orientiert sich dabei an den Anforderungen der europäischen Norm 301 549 und damit die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Die Erfüllung dieser Anforderungen verbessert erheblich die Anwendungsfreundlichkeit von Webangeboten und macht Internetseiten für alle Menschen – unabhängig von ihren Einschränkungen und technischen Voraussetzungen – zugänglich. Dennoch sind die Prüfung und Umsetzung von barrierefreien Webseiten oft ziemlich kostenintensiv. So kann zum Beispiel ein abschließender BITV-Test je nach Komplexität und Anzahl der zu testenden Seiten mehrere Tausend Euro kosten. Für freie gemeinnützige Organisation lohnt es sich daher besonders sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren.

Welche Fördermöglichkeiten für digitale Barrierefreiheit gibt es?

Im Rahmen des Förderprogramms „Barrierefreiheit für alle“ unterstützt die Aktion Mensch Projekte, die dazu beitragen verschiedene Lebensbereiche für Menschen mit und ohne Behinderung erreichbar, zugänglich und nutzbar zu machen. Hierzu zählt auch die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit. Diese kann durch eine Mikro- oder Projektförderung von der Aktion Mensch gefördert werden.

Mikroförderung

Mit der Mikroförderung werden vielfältige und lokale Projektideen gefördert. Das Förderinstrument richtet sich also an zeitlich begrenzte kleine Vorhaben, die zur digitalen Barrierefreiheit beitragen. Auch die Kosten für die Gestaltung von barrierefreien Webseiten sind hierbei förderfähig. Bei einer Fördersumme bis zu 5.000 Euro sind keine zu erbringenden Eigenmittel nötig. Hinsichtlich der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit muss beachtet werden, dass diese die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0 erfüllt.

Projektförderung

Mit der Projektförderung werden zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung langfristig zu verbessern, gefördert. Die Fördersummen betragen dabei max. 300.000 Euro plus 50.000 Euro für Barrierefreiheit und erfordern min. 10 Prozent Eigenmittel. Bei Projekten, die zur digitalen Barrierefreiheit beitragen, gelten auch hier die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.

An wen richten sich die Förderprogramme der Aktion Mensch?

Allgemein richtet sich das Förderprogramm der Aktion Mensch an freie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, die mit ihrem Vorhaben, verschiedene Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderungen auffindbar und zugänglich machen wollen. Dazu zählen beispielsweise Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), Unternehmergesellschaften, Kirchen und Genossenschaften. Genauer wird dazu in den Förderrichtlinien der Aktion Mensch erläutert:

1.1. Der Projekt-Partner muss

  • eine juristische Person sein,
  • gemeinnützig sein,
  • seinen Sitz in Deutschland haben,
  • neben dem geschäftsführenden Organ über ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan verfügen.

1.2. Der Projekt-Partner darf nicht

  • in seiner Satzung vorgeben, dass er durch die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder durch Einzelinteressen dominiert wird,
  • seinen Vertretern eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten2 des § 181 BGB erteilen,
  • als Einzelperson (natürliche Person) einen Antrag stellen.

Wo kann man Zuschüsse für die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit beantragen?

Wenn Sie das passende Förderprogramm gefunden haben, können Sie ganz einfach unter www.aktion-mensch.de/antrag ein Antrag auf Förderung stellen. Die Antragstellung erfolgt dabei ausschließlich online und kostenlos, sodass Sie jederzeit damit starten können.

Nach Übermittlung aller notwendigen Unterlagen und Erhalt der Bewilligung eines Zuschusses schließt die Aktion Mensch mit Ihnen einen Fördervertrag ab. Dort sind dann die konkreten Rechte und Pflichten, die mit Ihrem individuellen Projekt verbunden sind, geregelt.

Fazit

Die Investition in digitale Barrierefreiheit lohnt sich in vielerlei Hinsicht und wird in Zukunft immer wichtiger. Nicht nur aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist die Umsetzung barrierefreier Webseiten zu empfehlen, sondern vor allem auch zur Optimierung der Usability und Accessibility Ihres Webangebots. Mit einem barrierefreien Webdesign erreichen Sie alle Menschen, mit und ohne Behinderung, und tragen damit zur digitalen Inklusion bei. Auch für kleine Organisationen ist die Gestaltung barrierefreier Webinhalte möglich und kann im Rahmen verschiedener Programme gefördert werden.

Kontaktieren Sie uns gerne jetzt, wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung barrierefreier Websites wollen oder Ihr bestehendes Webangebot auf die aktuellen Standards und Richtlinien hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit testen lassen wollen.


Erstellungsdatum:

Letzte Aktualisierung:

Weitere Blogbeiträge zum Thema

  • WCAG 2.2

    WCAG 2.2 – Die neue Richtlinie im Rampenlicht

    Kevin Taron/
    22. November 2023
  • Blinde Frau bedient Mobiltelefon per Spracheingabe

    Barrierefreiheit im E-Commerce: Das ändert sich für Ihren Onlineshop [Update 2023]

    Kevin Taron/
    15. November 2023
  • Zertifiziert-Stempel liegt auf einem Laptop

    Zertifizierung für digitale Barrierefreiheit

    Kevin Taron/
    8. August 2023
  • Seheingeschränkte Person bedient Telefon

    Der BITV-Test zur Prüfung auf digitale Barrierefreiheit

    Kevin Taron/
    8. August 2023