Ist Ihre Webseite schon barrierefrei?
Einheitliche Standards und Konformitätsbedingungen werden für Webangebote immer wichtiger. So fordern auch aktuelle und zukünftige Gesetzgebungen europaweit digitale Barrierefreiheit. Das Prüfverfahren richtet sich nach den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und liefert Unternehmen die Möglichkeit, Websites und Webanwendungen umfassend auf digitale Barrierefreiheit zu prüfen.
Was bedeutet die BITV 2.0?
Die neueste Version der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 ist in Deutschland am 21. Mai 2019 in Kraft getreten und brachte einige neue Anforderungen an Websites und mobilen Anwendungen. Sie verpflichtet Webangebote des Bundes und andere öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit und orientiert sich dabei an den Anforderungen der europäischen Norm 301 549, und damit auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die Einhaltung dieser Richtlinien können Sie beispielsweise mit der Unterstützung einer erfahrenen Digitalagentur im Bereich digitale Barrieren, wie Gutwerker, überprüfen lassen.
Wie wird eine Website auf digitale Barrieren getestet?
Der BITV-Test umfasst eine Vielzahl an Prüfschritten, die in enger Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden, Web-Dienstleistern und Experten entwickelt worden sind. Das bedeutet also, Ihre Website wird auf alle in dem BITV 2.0 festgelegten digitale Barrieren getestet.
Nachdem Sie einen Testbericht erhalten haben, kann darüber gesprochen werden, wie gegen jede einzelne Barriere vorgegangen werden kann. Der Aufwand ist von jeder Barriere abhängig: Während missverständliche Alt-Texte von Bildinhalten oder zu geringe Kontraste auf Ihrer Website sofort behoben werden können, ist der Aufwand und das entsprechende Know-how bei dem Einfügen von Videotiteln oder das barrierefreie Gestalten von Anmeldeseiten hoch.
Wie sehen die einzelnen Prüfschritte aus?
Ziel des BITV-Tests ist es zu überprüfen, ob die Inhalte der Website auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. So sollte ein Webangebot auch für Nutzer:innen mit einer Behinderung der Sinneswahrnehmung, wie zum Beispiel einer Seh- oder Hörbehinderung, wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein.
Die Prüfschritte beziehen sich auf unterschiedliche Bereiche einer Website, wie die Frontend-Technik. Hierbei werden verschiedene Aspekte in Bezug auf das Design, HTML-Gerüst, CSS oder der Farbkontraste auf Barrierefreiheit getestet. Aber auch im Content-Bereich gibt es einige Punkte, die der BITV entsprechen müssen. Das betrifft beispielsweise digitale Barrieren bezüglich der Leserlichkeit von Texten, die Wahrnehmbarkeit von Bildern und die valide Struktur von Überschriften, Datentabellen und Listen.
Beispiel 1: Kontraste
Texte auf Webseiten sollten ausreichende Helligkeitskontraste aufweisen, damit sie auch von farbfehlsichtigen Nutzer:innen wahrgenommen werden können. Wenn die Schriftfarbe und die Hintergrundfarbe sich zu sehr ähneln, haben sie sehr wahrscheinlich zu wenig Kontrast und sind so mit Schwarzweiß-Monitoren oder von Menschen mit einer Farbschwäche nur schwer lesbar werden. Auch informationstragende Grafiken sollten genug Farbkontrast haben, damit sie von Personen mit Sehbehinderungen wahrgenommen werden können.
Um zu testen, ob Farbkombinationen des Vorder- und Hintergrunds ausreichend Kontrast nach BITV aufweisen, können verschiedene frei verfügbare Tools genutzt werden. Die meisten Werkzeuge prüfen dabei die die drei Konformitätslevel der WCAG (A, AA und AAA). So können Sie beispielsweise den Color Contrast Analyser (CCA) zur Prüfung der Kontraste verwenden. Für große Schrift sollte damit ein Kontrastverhältnis von 3:1 gemessen werden. Für kleine Schrift sollte ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 vorliegen.
Beispiel 2: Tastaturbedienbarkeit
Die Tastaturbedienbarkeit prüft, ob die Website auch ohne Maus, also ausschließlich mit der Tastatur, bedienbar ist. Hiermit soll gewährleistet sein, dass eine geräteunabhängige Bedienung problemlos möglich ist. Viele motorisch eingeschränkte Menschen oder Blinde sind auf diese Art der Bedienbarkeit angewiesen, um Websites nutzen zu können. Demnach müssen alle wesentlichen Funktionen und Inhalte auch mit der Tastatur aufgerufen werden können.
Ob auf Ihrer Website eine derartige Barriere vorliegt, können Sie testen, indem Sie beispielsweise mit der Tabulatortaste (Tab) alle Links und Formularelemente durchgehen. So sollten sich alle Bedienelemente und Links auch mit der Tabulatortaste ansteuern lassen.
Prüfen Sie es selbst einmal: Lassen sich alle wichtigen Funktionen und Bereiche Ihrer Webseite allein mit der Tastatur erreichen und bedienen?
Beispiel 3: Alternativtexte
Für blinde Nutzende sind grafische Bedienelemente und Bilder nicht zugänglich. Wenn jedoch Alternativtexte vorhanden sind, treten sie an die Stelle der Grafik und können von assistiven Technologien, wie dem ScreenReader, ausgegeben werden. Daher ist es wichtig, sinnvolle Alternativtexte zu wählen. Das alt-Attribut eines Bedienelements sollte demnach den Zweck des Elements wiedergeben. Bei informationsorientierten Grafiken und Bildern reicht eine kurze Beschreibung des abgebildeten Gegenstands, Hintergrundgrafiken sollten dagegen mit keinem Alternativtext hinterlegt werden.
Um zu prüfen, ob auf Ihrer bestehenden Website alt-Attribute bei Grafiken und anderen Elementen korrekt hinterlegt sind, können Sie verschiedene Tools nutzen. In der Web Developer Toolbar können Sie zum Beispiel im Menü unter dem Punkt Images > Display Alt Attributes alle Alternativtexte aufrufen und überprüfen lassen. Alternativ lässt sich hier auch ganz einfach das Images Bookmarklet von Paul Adam zur Überprüfung der korrekten Setzung des alt-Attributs anwenden.
Welche Tools werden zur Durchführung eines BITV-Tests benötigt?
Für die Bearbeitung der einzelnen Prüfschritte des BITV-Tests sind verschiedene Werkzeuge nötig. Insgesamt ist das Prüfverfahren so aufgebaut, dass der Test auch ohne assistive Technologien durchgeführt werden kann. Bei komplexen dynamischen Inhalten, die mit WAI-ARIA angepasst sind, ist der Einbezug eines Screenreaders allerdings sehr sinnvoll.
So liefert bereits die Web Developer Toolbar für Firefox und Chrome zahlreiche nützliche Funktionen für die Prüfung auf Zugänglichkeit. Aber auch die verschiedenen Bookmarklets von Paul Adam (Bookmarklets for Accessibility Testing) eignen sich optimal für unterschiedliche Prüfschritte. Es wird zudem empfohlen manche Prüfschritte in mehreren Browsern durchzuführen, um Websites unter verschiedenen Bedingungen und Einstellungen zu testen. Nur so erhält man zuverlässige Testergebnisse.
Als Screenreader eignet sich zum Beispiel das Tool NVDA. Dabei handelt es sich um ein Open-Source Screenreader für Windows, der vor allem bei der Prüfung dynamischer Webinhalte unterstützend verwendet wird. Des Weiteren gilt NVDA als weitgehend standardkonform und kann daher zur Überprüfung korrekter Auszeichnungen genutzt werden.
Ist der Einsatz von automatischen Tests sinnvoll?
Mittlerweile gibt es einige automatische Tests zur Prüfung der Barrierefreiheit digitaler Angebote. Diese können bereits einige Mängel durch automatisierte Tests ermitteln. So kann beispielsweise automatisiert erkannt werden, ob Bilder und Bedienelemente mit Textalternativen versehen sind. Es kann hingegen nicht automatisiert geprüft werden, ob die Beschreibung im alt-Attribut sinnvoll ist.
Die Mehrheit der Probleme bei der barrierefreien Gestaltung von Webseiten lassen sich jedoch nur durch menschliche Prüfung feststellen. Dies gilt auch für Vorgaben, die sich auf die Verständlichkeit der Website beziehen. Hierzu gehört zum Beispiel die Prüfung von aussagekräftigen Linktexten, sinnvollen Überschriften und Label sowie informativen Webseite-Titel. Auch mehrstufige Prozesse lassen sich mit automatischen Tests nur zu einem kleinen Bruchteil abbilden.
Für die Überprüfung der Barrierefreiheit von Webangeboten ist somit eine qualifizierte Beurteilung durch Menschen erforderlich. Dennoch: Automatische Tools können eine sinnvolle Ergänzung für personalgestützte Tests sein. So kann der zusätzliche Einsatz von automatischen Werkzeugen insbesondere bei der Prüfung der Validität einer Website oder der Messung von Kontrasten hilfreich sein.
Wie viel kostet ein BITV-Test?
Die Kosten für eine qualifizierte Überprüfung digitaler Barrieren variieren je nach Website. Aufwand und Kostenumfang hängt dabei besonders von zwei Faktoren ab:
- Anzahl der zu testenden Seiten
- Komplexität der zu prüfenden Seiten
Vor Prüfbeginn wird der Komplexitätsgrad von unseren Expert:innen eingestuft. Daraus ergeben sich anschließend die konkreten Prüfkosten für das Webangebot.
Unser Fazit
Mit einem professionell durchgeführten BITV-Test können Sie zuverlässig prüfen, ob Ihre Website den aktuellen Anforderungen der BITV 2.0 für ein barrierefreies Web entspricht.
Mit Abschluss der Prüfung und Umsetzung einer BITV-konformer Website genießen Nutzer:innen sowie auch Ihr Unternehmen unzählige Vorteile durch die digitale Barrierefreiheit. So können Sie jetzt eine Vielzahl an User:innen erreichen, die vorher Ihre Website unvollständig oder gar nicht nutzen konnten. Zusätzlich erhöhen Sie die Nutzerfreundlichkeit und Kundenzufriedenheit bei allen Kund:innen durch einen selbsterklärenden Seitenaufbau und verständlichem Inhalt.
Gerne helfen wir Ihnen als kompetente Berater und Experten in dem Bereich digitale Barrierefreiheit bei der Durchführung eines BITV-Tests und der Optimierung Ihres Webangebots.
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