Ob eine barrierefreie Website gefördert werden kann, hängt von der antragstellenden Organisation, dem Projektzweck, dem Standort und dem jeweiligen Programm ab. Eine allgemein zugängliche Förderung für jede Website lässt sich daraus nicht ableiten. Klären Sie die Förderfähigkeit vor einer verbindlichen Beauftragung und trennen Sie Förderberatung von der Prüfung gesetzlicher Pflichten.
Für wen kommen welche Anlaufstellen infrage?
| Ausgangslage | Erste Anlaufstelle | Entscheidende Frage |
|---|---|---|
| Gemeinnützige Organisation mit inklusivem Projekt | Aktueller Förder-Check der Aktion Mensch | Passt die digitale Maßnahme zum förderfähigen Projekt und dessen Zielgruppe? |
| Gewerbliches Unternehmen | Förderdatenbank und zuständige Landesförderinstitution | Ist die konkrete Website-Maßnahme im Programm tatsächlich förderfähig? |
| Öffentliche oder institutionell finanzierte Einrichtung | Eigener Träger und zuständiger Fördergeber | Welche Haushalts-, Vergabe- und Nachweisanforderungen gelten? |
Aktion Mensch: aktuelle Angebote statt alter Zuschussversprechen
Aktion Mensch richtet die Förderung an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland. Zum Prüfstand 7. September 2026 nennt der Förderbereich eine Antragsphase vom 1. September bis 15. Oktober 2026. Entscheidend bleiben das ausgewählte Förderangebot und dessen Voraussetzungen. Daraus folgt keine pauschale Zusage für eine neue Unternehmenswebsite. Aktuelle Förderung und Förder-Check der Aktion Mensch.
Frühere Programmnamen, Fördersummen oder vereinfachte Aussagen wie „Barrierefreiheit wird mit Betrag X bezuschusst“ sollten Sie nicht ungeprüft in Ihre Kalkulation übernehmen. Lassen Sie sich bestätigen, ob zum Beispiel Konzeption, Umsetzung, Prüfung oder Schulung als Teil Ihres konkreten Projekts berücksichtigt werden können.
Fördermöglichkeiten für Unternehmen recherchieren
Die Förderdatenbank des Bundes ist ein Einstieg in Programme von Bund, Ländern und EU. Grenzen Sie nach Standort, Organisation, Förderbereich und Förderart ein. Recherchieren Sie sowohl digitale Barrierefreiheit als auch Digitalisierung und Beratung, ohne eine Übereinstimmung des Programmtitels bereits als Zusage zu verstehen.
Lesen Sie anschließend die Richtlinie des gefundenen Programms beim tatsächlichen Fördergeber. Ein allgemeines Digitalisierungsprogramm kann bestimmte Website-Arbeiten ausschließen oder nur einen Teil der Leistungen unterstützen. Prüfen Sie auch die aktuelle Antragsmöglichkeit und verfügbare Fristen. Eine Datenbankmeldung ersetzt diese Bestätigung nicht.
Welche Kosten sollten getrennt im Angebot stehen?
- Bestandsaufnahme und fachliche Prüfung bestehender Barrieren.
- Konzeption und Gestaltung zugänglicher Komponenten.
- Technische Umsetzung an Templates, Formularen und Schnittstellen.
- Überarbeitung von Texten, Dokumenten und Medien.
- Manuelle Abschlussprüfung einschließlich wichtiger Nutzerwege.
- Schulung der Redaktion und ein Verfahren für weitere Inhalte.
Eine solche Aufteilung hilft, Leistungen den förderfähigen Kostenarten zuzuordnen. Sie verbessert auch die Projektplanung, wenn kein Zuschuss verfügbar ist. Vermeiden Sie einen einzigen unspezifischen Angebotsbetrag für „barrierefreie Website“, der weder Umfang noch Abnahmekriterien erkennen lässt.
Checkliste vor dem Förderantrag
- Antragsberechtigung schriftlich anhand der Richtlinie prüfen.
- Projektziel und Nutzen für die Zielgruppe beschreiben.
- Förderfähige Leistungen, Eigenanteil und mögliche Obergrenzen klären.
- Regeln zum Vorhabenbeginn und zu bereits vergebenen Aufträgen prüfen.
- Fristen, notwendige Angebote und Nachweise zusammentragen.
- Klärungsfragen mit Datum und Antwort des Fördergebers dokumentieren.
- Bewilligung, Umsetzung und späteren Verwendungsnachweis zeitlich einplanen.
Was tun, wenn keine Förderung passt?
Priorisieren Sie zunächst Hürden, die zentrale Aufgaben verhindern: Kontakt aufnehmen, Informationen erfassen, ein Formular absenden oder einen Kauf abschließen. Planen Sie wiederverwendbare Verbesserungen an Komponenten, damit nicht jede einzelne Seite separat repariert werden muss.
Eine Förderabsage entscheidet nicht darüber, ob Ihr Angebot barrierefrei sein muss. Der gesetzliche Anwendungsbereich ist gesondert zu prüfen. Ebenso wenig ersetzt eine Förderung die spätere Qualitätsprüfung. Vereinbaren Sie daher unabhängig von der Finanzierung einen konkreten Prüfrahmen und dokumentierte Abnahmekriterien.
Unterstützung bei der Umsetzung
Sie möchten das Thema auf Ihr Unternehmen übertragen? Barrierefreiheit prüfen und umsetzen: Gemeinsam klären wir Ausgangslage, Prioritäten und die nächsten Schritte.