Zuletzt fachlich geprüft und aktualisiert am 3. September 2026.
Das BFSG macht nicht pauschal jede Website barrierefreiheitsrechtlich gleich betroffen. Entscheidend ist, ob über die Website eine erfasste Dienstleistung angeboten wird. Online-Shops, Buchungen und andere elektronische Verbraucherverträge stehen besonders im Blick.
Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie BFSG Website für Ihr Unternehmen fundiert planen, umsetzen und prüfen.
Auf einen Blick
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit 28. Juni 2025.
- Websites sind relevant, wenn sie betroffene Dienstleistungen vermitteln.
- Kleinstunternehmen können bei Dienstleistungen ausgenommen sein.
- Scope, Nutzerwege, Erklärung und technische Umsetzung müssen geprüft werden.
Rund um das BFSG kursieren zwei falsche Vereinfachungen. Die eine sagt, jede Unternehmenswebsite sei automatisch betroffen. Die andere sagt, nur neue Websites müssten handeln. Beides greift zu kurz.
Die Bundesfachstelle erklärt, dass Websites über angebotene Dienstleistungen relevant werden. Besonders wichtig sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Die konkrete Einordnung gehört in fachkundige Hände. Dieser Beitrag bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Rolle die Website im Gesetz spielt
Das Gesetz nennt bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Eine Website wird relevant, wenn über sie eine solche Dienstleistung angeboten wird. Dazu können Online-Shops, Buchungen und andere auf einen Verbrauchervertrag gerichtete digitale Abläufe gehören.
Eine reine Informationsseite ist deshalb anders zu prüfen als ein Shop mit Checkout. Mischformen brauchen eine genaue Scope-Analyse. Auch mobile Anwendungen und eingebettete Dienste können dazugehören.
Betroffenheit systematisch prüfen
Erfassen Sie alle digitalen Nutzerwege. Können Verbraucher Produkte kaufen, Termine buchen, Verträge abschließen oder Zahlungen auslösen? Welche Gesellschaft erbringt die Dienstleistung? Für welchen Markt gilt das Angebot?
Prüfen Sie anschließend Ausnahmen, Übergangsregeln und Unternehmensgröße. Die Kleinstunternehmensausnahme für Dienstleistungen hat genaue Voraussetzungen. Eine pauschale Aussage anhand der Teamgröße reicht nicht.
- Art der angebotenen Dienstleistung
- Verbraucherbezug und digitaler Vertragsabschluss
- Unternehmensgröße und mögliche Ausnahme
- eingesetzte Drittanbieter und mobile Anwendungen
Welche Bereiche praktisch zuerst geprüft werden
Priorisieren Sie kauf- und buchungsrelevante Wege. Navigation, Suche, Produktwahl, Warenkorb, Formular, Authentifizierung, Zahlung und Bestätigung müssen zugänglich bedienbar sein. Prüfen Sie die gesamte Kette.
Denken Sie trotzdem nicht nur an den Checkout. Wenn Navigation oder Produktinformation unzugänglich sind, erreichen Menschen den Abschluss nicht. Die Bundesfachstelle empfiehlt, die gesamte Website barrierefrei zu denken.
Dokumentation und laufender Betrieb
Dienstleistende müssen Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen. Inhalt und Form hängen vom konkreten Fall ab. Dokumentieren Sie Scope, Prüfmethoden, bekannte Grenzen und Verantwortlichkeiten.
Barrierefreiheit endet nicht mit dem Projekt. Neue Produkte, Plugins und Inhalte können Probleme einführen. Integrieren Sie Prüfungen in Design, Entwicklung, Redaktion und Beschaffung.
BFSG-Betroffenheit und Umsetzung in sieben Schritten
- Inventarisieren Sie alle digitalen Produkte und Verbraucherwege.
- Ordnen Sie Dienste den gesetzlichen Kategorien zu.
- Prüfen Sie Ausnahmen und Übergangsregeln fachkundig.
- Priorisieren Sie kauf-, buchungs- und zahlungsrelevante Abläufe.
- Auditieren Sie Vorlagen, Komponenten und Drittanbieter.
- Erstellen Sie nötige Informationen und eine Umsetzungsroadmap.
- Verankern Sie Barrierefreiheit in Betrieb und Beschaffung.
Typische Fehler und wie Sie diese vermeiden
- BFSG pauschal auf jede Website gleich anwenden.
- Nur neu erstellte Seiten als relevant betrachten.
- Ausschließlich den Checkout und nicht den Weg dorthin prüfen.
- Kleinstunternehmensausnahme ohne genaue Voraussetzungen annehmen.
Das BFSG ist deutsches Recht. Österreich setzt den European Accessibility Act anders um, die Schweiz folgt eigenen Regeln. Internationale Angebote brauchen eine Marktprüfung.
Technische Standards und Rechtskonformität sind verwandt, aber nicht identisch. Beziehen Sie Rechtsberatung und qualifizierte Barrierefreiheitsprüfung ein. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Prüffragen für Ihr Unternehmen
- Welche Verbraucherverträge können online abgeschlossen werden?
- Welche Gesellschaft erbringt die digitale Dienstleistung?
- Sind Drittanbieter im wichtigsten Nutzerweg zugänglich?
- Wer trägt Verantwortung für laufende Änderungen?
BFSG Website: So verankern Sie das Thema im Betrieb
Ein guter Leitfaden wird erst wertvoll, wenn aus BFSG Website ein wiederholbarer Arbeitsablauf entsteht. Legen Sie deshalb vor dem Start Ausgangslage, Ziel, Verantwortliche und Prüftermin fest. Der folgende Rahmen macht Fortschritt sichtbar und verhindert Aktionismus.
1. Bestand und Ausgangswert sichern
Erfassen Sie Seitentypen, Komponenten, Formulare, Schnittstellen und redaktionelle Sonderfälle. Priorisieren Sie nach Nutzung, Umsatznähe und Fehlerrisiko. Eine Prüfung einzelner Muster ist erst dann aussagekräftig, wenn alle betroffenen Varianten bekannt sind.
Halten Sie den Ausgangswert in einem gemeinsamen Dokument fest. Notieren Sie Datenquelle, Zeitraum und bekannte Lücken. Ein sauberer Ausgangspunkt schützt davor, normale Schwankungen später als Erfolg oder Fehler zu deuten.
2. Wirkung mit einer kleinen Messkette prüfen
Verbinden Sie technische Kennzahlen mit erfolgreichen Nutzeraufgaben. Messen Sie Ladeverhalten, Interaktion, Formularabschlüsse und Fehlermeldungen. Ergänzen Sie manuelle Prüfungen mit Tastatur, Screenreader und unterschiedlichen Darstellungsgrößen. Automatische Werkzeuge allein reichen nicht aus.
Für jede Kennzahl braucht es eine eindeutige Definition. Legen Sie außerdem fest, wer sie prüft und welche Entscheidung daraus folgen kann. Kennzahlen ohne mögliche Handlung erzeugen Berichte, aber keine bessere Steuerung.
3. Verantwortung und Qualität absichern
Produktverantwortung priorisiert Anforderungen und Abnahmekriterien. Design und Entwicklung prüfen Komponenten bereits vor dem Einbau. Redaktion achtet auf Überschriften, Alternativtexte und verständliche Hinweise. Der Betrieb dokumentiert Updates, Tests und bekannte Einschränkungen.
Die Freigabe sollte fachliche Richtigkeit, Markensprache, Datenschutz und technische Funktion abdecken. Je höher das Risiko einer Aussage, desto klarer muss der Nachweis sein. Im DACH-Raum zählen belastbare Belege meist mehr als besonders laute Versprechen.
4. Einen realistischen Prüfrhythmus festlegen
Prüfen Sie kritische Funktionen nach jeder relevanten Änderung. Führen Sie monatlich einen technischen Kurzcheck und quartalsweise eine Prüfung wichtiger Nutzerwege durch. Erkenntnisse fließen in Komponenten und Redaktionsregeln ein, damit derselbe Fehler nicht erneut entsteht.
Beginnen Sie mit einem begrenzten Bereich, der genug Daten und echtes Lernpotenzial bietet. Skalieren Sie erst, wenn Ablauf und Messung funktionieren. So wächst ein tragfähiger Standard, der auch bei neuen Personen oder Kanälen bestehen bleibt.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für jede Unternehmenswebsite?
Nein. Entscheidend sind die vom Gesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen. Eine fachkundige Scope-Prüfung ist nötig.
Sind nur neue Websites seit 2025 betroffen?
Nein. Die Bundesfachstelle stellt klar, dass betroffene Websites nicht allein wegen ihres Alters ausgenommen sind.
Sind Kleinstunternehmen immer ausgenommen?
Nein. Es gibt eine Ausnahme für bestimmte Dienstleistungen unter festgelegten Voraussetzungen. Produkte und andere Pflichten können anders behandelt werden.
Quellen und Vertiefung
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum BFSG
- Bundesministerium der Justiz: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- W3C: Web Content Accessibility Guidelines 2.2
Passende nächste Schritte
Vertiefen Sie das Thema mit unserer Barrierefreiheits-Leistung, der Webentwicklung.
Prüfen Sie Scope und Nutzerwege
Der BFSG-Quick-Check zeigt, wo eine vertiefte fachliche oder rechtliche Prüfung nötig ist.
Ein Shop-Test vom Produkt bis zur Bestätigung
Die frühere E-Commerce-Einführung beschrieb Barrieren bei Farben, Bildern und Bedienelementen. Für die praktische Prüfung lassen sich diese Fragen an einen vollständigen Einkauf anbinden. Verwenden Sie einen Testkauf, der keine unbeabsichtigte Zahlung auslöst.
- Ein Produkt über Navigation und Suche ausschließlich mit der Tastatur finden.
- Varianten auswählen und prüfen, ob Unterschiede auch ohne Farberkennung verständlich sind.
- Produktinformationen vergrößern und wichtige Bilder anhand ihrer Textalternativen einordnen.
- Ein Formular absichtlich unvollständig absenden und die Fehlermeldung mit assistiver Technik prüfen.
- Zahlungsdienst, Bestätigung und Rückkehr zum Shop in die Prüfung einbeziehen.
Dokumentieren Sie Barrieren mit Handlung, erwartetem Verhalten und tatsächlichem Ergebnis. Die rechtliche Betroffenheit und die technische Prüfung bleiben getrennte Aufgaben. Frühere pauschale Aussagen allein anhand der Teamgröße oder eines einzelnen Umsatzwerts sind keine verlässliche Entscheidungsgrundlage.